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Antibiotika in der Schwangerschaft (März 2018)

2017 wurden von einer kanadischen Arbeitsgruppe zwei Studien veröffentlicht, die das Risiko einer Antibiotikaverordnung in der Schwangerschaft untersuchten. Hierfür werteten die Wissenschaftler Daten der staatlichen Gesundheitsversorgung der Provinz Quebec aus.

In der im Canadian Medical Association Journal erschienenen Fall-Kontroll-Studie untersuchten Muanda und Mitarbeiter, ob die Einnahme von Antibiotika das Risiko für Spontanaborte erhöht. Ein statistisch signifikanter Unterschied ergab sich für fast alle untersuchten Gruppen von Antibiotika. Nach Verordnung von Penicillinen und Cephalosporinen wurde keine erhöhte Abortrate gesehen. Auf Grund erheblicher methodischer und inhaltlicher Schwächen können die Ergebnisse der Veröffentlichung nicht als ernsthafter Hinweis auf ein Risiko betrachtet werden.

In der zweiten Studie von Muanda und Mitarbeitern, die im British Journal of Clinical Pharmacology erschienen ist, wurde geprüft, ob das Risiko für Fehlbildungen nach Verordnung eines Antibiotikums erhöht ist. Es wurden insgesamt über 350 Assoziationen berechnet und dabei in einigen Analysen auch ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko für Fehlbildungen beobachtet. Das Ergebnis entspricht in etwa der Anzahl an positiven Assoziationen, die bei dieser Art von „Mutiple Testing“ zu erwarten sind. Zusätzliche Schwächen sind unter anderem geringe Fallzahlen, daher weite Konfidenzintervalle und fehlende Details zu Einnahmezeitraum und Art der Fehlbildung. Die Gesamtrate großer Fehlbildungen ist in keiner Antibiotikagruppe signifikant erhöht mit Ausnahme des Clindamycin.

Zusammengefasst ist eine Änderung der aktuellen Empfehlungen nicht gerechtfertigt, insbesondere da in beiden Studien nach der Verordnung von Penicillinen und Cephalosporinen, den Antibiotika der Wahl in der Schwangerschaft, kein erhöhtes Risiko beobachtet wurde. Falls diese Wirkstoffe nicht geeignet sind (z.B. wegen Allergien oder Resistenzen), sollte geprüft werden, ob Makrolide einsetzbar sind. Wenn ein anderes Antibiotikum notwendig sein sollte, darf dies nach kritischer Indikationsprüfung verwendet werden. Eine unbehandelte bakterielle Infektion ist für das ungeborene Kind riskanter als ein unzureichend untersuchtes Antibiotikum.