Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pharmakovigilanzzentrums Embryonaltoxikologie verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie auf der Internetseite der Charité-Universitätsmedizin Berlin zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis dargestellt und in der diesbezüglichen Satzung der Charité verankert sind.